Sachverständige mit dieser speziellen Zertifizierung sind in Deutschland in den neueren Gesetzen und den zuletzt novellierten Verordnungen mit den öffentlich bestellten Sachverständigen gleichgestellt.
Bei nach der ISO 17024 (International Standardization Organization) von einer international anerkannten Zertifizierungsstelle zertifizierten Sachverständigen ist die Qualifikation gegeben, welche einer ständigen Überwachung einschließlich einer periodischen Prüfungswiederholung unterliegt.
Bei der Zertifizierung nach der ISO 17024 durch international anerkannte Zertifizierungsstellen wird jedoch nicht nur der Sachverständige überwacht, sondern auch der Zertifizierer und dessen Zertifizierungssystem. In der Überwachung der Zertifizierungsstellen liegt einer der beiden wesentlichen Qualitätsunterschiede zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung.
Gerichte können nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige beauftragen.
„In einer Entscheidung des Landgerichts Hechingen heißt es, dass eine Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis darstellt und diesem gleichzusetzten ist (Landgericht Hechingen, Beschluss 19. Juli 2017, Aktenzeichen 1 OH 19/15).“
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